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Vertrauenssache Geldanlage – Welche Rechte haben Anleger

Vertrauen bei Geldanlage - Welche Rechte haben Anleger bei der Beratung
Finanzexperten

Geldanlage ist und bleibt Vertrauenssache

Die Geldanlage gilt generell als Vertrauenssache. Das heißt, dass der Anleger darauf vertraut, dass der Berater ihn korrekt informiert. Eine Falschberatung führt grundsätzlich zu Ansprüchen auf Schadenersatz. Zu viel Vertrauen ist jedoch nicht sinnvoll und kann sogar das Recht auf die volle Entschädigung kosten. Ein entsprechendes Urteil fällte das Karlsruher Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 17 U 1/14. In diesem konkreten Fall ging es um die Empfehlung eines Beraters zum Erwerb einer Unternehmensbeteiligung in Höhe von 50 000 Euro. Die Richter betonten ausdrücklich, dass sie dem Geschädigten eine hohe Mitschuld einräumten, da sie weder eigene Unterlagen besessen noch den Anlageberater zuvor gekannt hatten. Wer sich auf einen Bankberater verlässt, mit dem er zuvor gute Erfahrungen gemacht hatte, besitzt somit bessere Aussichten auf eine vollständige Beratung bei einer Falschberatung.

Das Beratungsprotokoll

Der Berater muss bei jeder Anlageberatung ein Beratungsprotokoll anfertigen und dem Kunden aushändigen. Beratungskunden sollten dieses Protokoll genau lesen und bei falschen Eintragungen widersprechen. Wichtig ist, dass die persönliche finanzielle Situation ebenso korrekt wiedergegeben wird wie das gegenüber dem Anlageberater genannte Ziel der Geldanlage. Das Beratungsprotokoll ist im Streitfall von Bedeutung. Einige Berater stellen die Risikobereitschaft ihrer Kunden höher als ihnen gegenüber geäußert dar. Gerade dieser Punkt kann zu eingeschränkten Schadenersatzansprüchen im Verlustfall führen.

Wie glaubhaft ist der Anlageberater?

Ein bei einer Bank oder einer Versicherungsgesellschaft angestellter Berater ist nicht ausschließlich am Wohl seiner Kunden, sondern auch am Ertrag seines Arbeitgebers interessiert. Er empfiehlt zwangsläufig bevorzugt die von seinem Institut vertriebenen Anlagemöglichkeiten. Noch stärker als bei Banken und Versicherungsgesellschaften, die zumeist eine umfangreiche Palette an Anlageprodukten anbieten, ist die Einseitigkeit der Empfehlungen bei der Beratung durch Mitarbeiter von Vermögensgesellschaften gegeben. Diese Unternehmen vertreiben oftmals nur wenige Produkte und agieren eher wie typische Verkäufer und nicht wie am Kundenwohl orientierte Berater. Freiberufliche Vermögensberater erhalten Provisionen von unterschiedlichen Anbietern, deren Produkte sie empfehlen. Das ist weder rechtlich noch moralisch zu beanstanden, sollte aber bei der Bewertung der Anlageempfehlungen berücksichtigt werden. Eine wirklich objektive Anlageberatung erhalten Verbraucher, wenn sie einen unabhängigen Berater beauftragen, der keine Provisionsverträge abgeschlossen hat. Da diese Fachberater in finanziellen Angelegenheiten von keinem Unternehmen bezahlt werden, berechnen sie ihren Auftraggebern ein Beratungsentgelt, dessen Höhe in der Regel sowohl vom Aufwand als auch vom Vermögen abhängt. Die bei Versicherungsgesellschaften und Banken sowie die Provisionen beziehenden freiberuflichen Berater stellen ihre Leistung dem Klienten hingegen gewöhnlich nicht in Rechnung.

Zwischen der Beratung und dem Abschluss Zeit lassen und Unterlagen einsehen

Auch wenn der Berater den sofortigen Abschluss eines Vertrages über die Geldanlage empfiehlt, sollten Anleger sich bis zur Entscheidung Zeit lassen und über die Empfehlungen nachdenken. Ein seriöser Anlageberater akzeptiert den Wunsch nach einer Bedenkzeit und steht idealerweise auch für eventuelle Nachfragen zur Verfügung. Für den Zeitraum zwischen dem Beratungsgespräch und dem vorgesehenen Vertragsabschluss bietet sich die gründliche Beschäftigung mit den Anlageempfehlungen an. Am einfachsten sind Daten über an der Börse notierte Unternehmen erhältlich, da diese umfassenden Publizitätspflichten unterliegen. Sowohl in Wirtschaftszeitschriften als auch im Wirtschaftsteil der Tageszeitung sind Informationen über zahlreiche weitere Unternehmen und Fonds vorhanden. Diese lassen sich zu einem großen Teil leicht über eine Suchanfrage im Internet finden. Eine weitere ergiebige Informationsquelle stellen die offiziellen Verkaufsprospekte dar.

Die Rechte bei einer Fehlberatung

Verbraucher haben bei einer nachweisbaren Fehlberatung die Möglichkeit, den Berater beziehungsweise dessen Arbeitgeber auf Schadenersatz zu verklagen. Wer sich ausschließlich auf die Empfehlungen des Anlageberaters verlassen hat, muss jedoch damit rechnen, dass der Richter ihm eine Mitschuld aufgrund mangelnder Sorgfalt zuspricht. Das Recht auf Schadenersatz ist zudem bei Verlusten, nicht aber bei einem geringeren als dem möglichen Anlagegewinn festgelegt. Auch wenn die Beratung in Geldangelegenheiten weiterhin Vertrauenssache bleibt, ist ein gewisses Maß an Kontrolle durch den Anleger zwingend erforderlich.

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