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Steuererklärung 2023 – Aktuelle Änderungen und steuerliche Freigrenzen

Die Steuererklärung ist jedes Jahr eine lästige Pflicht für Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Es gibt jedoch auch eine gute Nachricht für Steuerpflichtige, die für das Jahr 2023 in Deutschland ihre Steuererklärung abgeben müssen. Es gibt neue steuerliche Freigrenzen, die für viele Menschen von Vorteil sein können. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit den aktuellen Änderungen für die Steuererklärung 2023 und den neuen Freigrenzen befassen.

Die steuerlichen Freigrenzen für das Jahr 2023

Einer der wichtigsten Änderungen für die Steuererklärung 2023 ist die Erhöhung der Freigrenzen für Kinder. Der Kinderfreibetrag wird von derzeit 4.860 Euro auf 5.200 Euro erhöht. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern wird von derzeit 2.640 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Dies ist eine erhebliche Erhöhung, die vielen Eltern helfen wird, ihre Steuerlast zu senken.

Eine weitere wichtige Änderung für das Jahr 2023 ist die Erhöhung des Grundfreibetrags. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird. Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro. Ab dem Jahr 2023 wird er auf 9.984 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die ein Einkommen unterhalb dieser Grenze haben, keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Eine weitere Änderung betrifft die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen. Ab dem Jahr 2023 können Krankenversicherungsbeiträge nur noch bis zu einer Obergrenze von 1.900 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Diese Änderung betrifft jedoch nur Versicherte, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen und nicht von ihrem Arbeitgeber übernommen bekommen.

Ab dem Jahr 2023 wird es auch Änderungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen geben. Handwerkerleistungen, die im Haushalt erbracht werden, können nur noch bis zu einer Obergrenze von 5.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Bisher gab es keine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt.

Neue steuerliche Freigrenzen für Studenten

Ab dem Jahr 2023 gibt es auch neue steuerliche Freigrenzen für Studenten. Studenten können bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Dies gilt jedoch nur für Einkommen, das durch geringfügige Beschäftigung, wie zum Beispiel einen Nebenjob, erzielt wird.

Die Freigrenze gilt auch nur, wenn das Einkommen nicht in einem Zusammenhang mit dem Studium steht. Wenn ein Student beispielsweise eine wissenschaftliche Arbeit schreibt und dafür eine Vergütung erhält, gilt diese Vergütung nicht als steuerfrei. Auch wenn ein Student als Tutor arbeitet und dafür ein Honorar erhält, gilt dies nicht als steuerfrei.

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