Allgemeine Wirtschaftsthemen Darlehen & Kredite

Verbannt Google bald Werbung für Kredite aus Suchergebnissen?

Online-Werbung wird abgelehnt
Finanzexperten

Mit dieser Überschrift reagierten verschiedene Nachrichtenseiten und Blogbetreiber auf eine Ankündigung der Suchmaschine Google, tatsächlich bestimmte Kreditformen künftig von der Nennung auszuschließen. Tatsächlich bezieht sich die Entscheidung des beliebten Suchanbieters nicht auf jede Art von Krediten, sondern gezielt auf Kurzkredite. Zudem zeigt Google Werbung nicht in den Suchergebnissen, sondern ergänzend zu diesen an, wobei die Suchmaschine bezahlte Anzeigen als solche kenntlich macht.

Welche Kredite Google tatsächlich nicht mehr bewirbt

Die künftige Einschränkung Googles hinsichtlich der ergänzend zu den Suchergebnissen angezeigten bezahlten Werbelinks bezieht sich ausschließlich auf Kurzzeitkredite. Diese bieten unterschiedliche Dienstleister für Laufzeiten von maximal sechzig Tagen an, wobei die meisten ihre Darlehen auch bei schwacher Bonität des Kreditnehmers vergeben und entsprechend hohe Zinsen verlangen. In den USA sind bei Kurzzeitkrediten selbst effektive Jahreszinsen von sechsunddreißig Prozent denkbar. Die Situation in Deutschland unterscheidet sich jedoch deutlich von den amerikanischen Gepflogenheiten, denn hierzulande sind viele Kurzzeitkredite günstiger als der Dispositionskredit. Das gilt zumindest bei der wiederholten Inanspruchnahme dieser Kreditform, während der erste Kredit oftmals mit zusätzlichen Registrierungskosten verbunden ist. Diese rechnen die Anbieter üblicherweise nicht in den effektiven Zinssatz ein, sie sind allerdings aufgrund des Verbots der Vorkostenerhebung bei der Kreditbeantragung fragwürdig.

Ob die Argumentation der Anbieter, dass es sich beim einmaligen Registrierungsentgelt nicht um Kreditvorkosten, sondern um den Beitritt zu einer Gemeinschaft handelt, tatsächlich vor Gericht Bestand haben wird, ist eher unwahrscheinlich. Selbst mit der Einrechnung des für die Registrierung zu zahlenden Entgelts in den effektiven Zinssatz sind die in Deutschland vergebenen Kurzzeitkredite üblicherweise günstiger als die in den USA beanstandeten sechsunddreißig Prozent. Der zweite Kritikpunkt an den Kurzzeitkrediten, dass sie gerade aufgrund ihrer Vergabe an wirtschaftlich schwache Personen, eine Verschuldungsspirale in Gang setzen oder mittelfristig die schwierige finanzielle Situation der Kreditnehmer verschärfen können, trifft hingegen auch für die Kurzzeitkreditvergabe in Deutschland zu.

Auch deutsche Verbraucherschützer halten das Vorgehen bei Kurzzeitkrediten von Google angemessen

Deutsche Verbraucherschützer kritisieren die hohen Zinsen der Kurzzeitkredite ebenso wie die Zinssätze der Dispositionskredite ebenfalls. Zinssätze wie in den USA würden in Deutschland jedoch rechtlich als Wucher eingestuft, sodass die Kreditnehmer nur den entliehenen Geldbetrag ohne Zinsen zurückzahlen müssten. Zudem werben viele der Anbieter gezielt mit der gegenüber der Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens auf dem Girokonto günstigeren Verzinsung, sodass der Vorwurf exorbitant hoher Zinsen auf die meisten der in Deutschland vergebenen Kurzkredite nicht zutrifft. Einzelne Anbieter wenden sich allerdings tatsächlich an Bankkunden, deren die Hausbank aufgrund der extrem schwachen Bonität keinen Dispo mehr einräumt und verlangen entsprechend hohe Zinsen, die sich knapp unterhalb der Wuchergrenze bewegen.

Den englischen Original-Artikel von Google finden Sie hier: Google Blogspot Update

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