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Versicherungsbereiche mit den häufigsten Ombudsmann-Beschwerden

Versicherungsbereiche mit meisten Ombudsmann Beschwerden
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Die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann der Versicherungsgesellschaften lagen 2015 mit beinahe 21 000 Vorgängen 2015 so hoch wie nie. Davon waren allerdings fünfundzwanzig Prozent unzulässig. Die gestiegene Anzahl an Beschwerden bei der Vermittlungsstelle ist nicht unbedingt kritisch zu sehen. Sie beruht nicht notwendigerweise auf einer gestiegenen Anzahl an Schwierigkeiten der Versicherten mit ihren Gesellschaften, sondern auch auf einer deutlichen Abnahme der gegen einen Versicherer geführten Prozesse. Damit erfüllt die Zunahme der Anzahl der zulässigen und vom Ombudsmann bearbeiteten Beschwerden Beschwerden die Erwartung, dass der interne Beschwerdeweg der Versicherungsgemeinschaft zu einer Verringerung der gerichtlichen Auseinandersetzungen und damit zu einer Entlastung der Gerichte führt.

In welchen Bereichen gingen die meisten Ombudsmann-Beschwerden ein?

Die mit Abstand meisten zulässigen Beschwerdevorgänge betrafen 2015 den Bereich der Lebensversicherungen. Auch wenn dieser mit zwanzig Prozent der vom Ombudsmann bearbeiteten Vorgänge überdurchschnittlich repräsentiert war, ging sein Anteil im Vergleich mit anderen Versicherungssparten zurück. Die mit Abstand höchsten Steigerungsraten mit jeweils mehr als zweiunddreißig Prozent wiesen die Rechtsschutzversicherung und die Kfz-Kaskoversicherung auf. Um gut neunzehn beziehungsweise sechzehn Prozent waren die Beschwerden im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und bei den von Versicherungsgesellschaften vergebenen Realkrediten angestiegen. Die für Auseinandersetzungen mit dem Versicherer prädestinierte Berufsunfähigkeitsversicherung war hingegen ebenso wie die Unfallversicherung im Jahr 2015 deutlich seltener als 2014 von Beschwerden an den Ombudsmann betroffen. Die Verteilung der Beschwerden auf die einzelnen Versicherungszweige geben nur bedingt Auskunft über den tatsächlichen Grad der Unzufriedenheit. Für dessen Bewertung sind zusätzliche Angaben über die Häufigkeit eines Versicherungsabschlusses erforderlich. Die hohe Anzahl der Beschwerden über die Lebensversicherungen beruht zum Teil darauf, dass zu diesen auch private Rentenversicherungen zählen und zahlreiche Menschen über einen entsprechenden Versicherungsvertrag verfügen. Die Anzahl der Gebäudeversicherungen und Rechtsschutzversicherungen ist hingegen deutlich niedriger.

Kaum noch Beschwerden über Vermittler eingegangen

Neben einer Veränderung der Verteilung der beim Ombudsmann eingehenden Beschwerden auf die einzelnen Versicherungssparten gab es Verschiebungen bei den konkreten Anlässen für dessen Beauftragung. Am auffälligsten war hierbei die deutliche Abnahme der gegen einen Vermittler gerichteten Vorgänge. Diese ging seit 2009 kontinuierlich zurück und betrug im Jahr 2015 nur noch 336 Eingaben gegenüber 354 Vorgängen im Vorjahr und 479 Beschwerden im Jahre 2009. Von den beim Ombudsmann der Versicherer eingereichten Beschwerden gegen Vermittler waren zudem gut vierzig Prozent unzulässig. Die Minderung der Eingaben aufgrund einer als fehlerhaft angesehenen Vermittlung zwischen 2014 und 2015 betrug zwar nur wenige Fälle, ist aber auch unter dem Gesichtspunkt der insgesamt deutlich angestiegenen Anzahl der Beschwerden von Versicherungsnehmern zu sehen. Am deutlichsten fiel der Rückgang der gegen einen Versicherungsvermittler gerichteten Eingaben an den Ombudsmann im Bereich der Lebensversicherungen aus.

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