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Erfolgreicher Wechsel der Krankenkasse für 2015

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Finanzexperten

Seit dem 1. Januar 2015 müssen Kassenpatienten wieder mit Zusatzbeiträgen rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung dieser Beiträge, bei einigen Kassen wird es daher teurer, bei anderen günstiger. Ein Krankenkassenwechsel hilft den Versicherten, Geld zu sparen.

Ersparnisse durch einen Kassenwechsel

Inzwischen haben die Experten ausgiebig getüftelt und die Ersparnisse durch einen Wechsel der Krankenkasse ausgerechnet – es kann sich um bis zu 643,50 Euro jährlich handeln. Dennoch rät das Bundesversicherungsamt vom voreiligen Wechsel aktuell (Januar 2015) noch ab. Die Bedingungen auf dem GKV-Markt hätten sich in 2015 geändert und müssten neu bewertet werden, so ein Sprecher des Amtes. In den vergangenen Jahren wechselten die Versicherten vorwiegend wegen Prämienzahlungen und Extra-Leistungen ihre Kasse, im Jahr 2015 rückt der Kassenbeitrag stärker in den Fokus eines Vergleichs. Für alle Kassenpatienten sank der Krankenkassenbeitrag ab dem 01.01.2015 auf 14,6 Prozent. Gleichzeitig wurde der kassenindividuelle, einkommensabhängige Zusatzbeitrag eingeführt. Daher wird es nun einige Anbieter geben, deren Kosten günstiger ausfallen, bei anderen Kassen wird es kaum Veränderungen oder gar Teuerungen geben. Der Zusatzbeitrag allein soll jedoch nicht ausschlaggebend für einen übereilten Krankenkassenwechsel sein, rät der BVA-Präsident Maximilian Gaßner. Vielmehr sollten die Versicherungsnehmer neben dem Preis auch auf den Service und die Leistungen achten, denn hier gibt es durchaus beachtenswerte Unterschiede zwischen einzelnen gesetzlichen Krankenkassen. Die AOK Plus und die AOK Sachsen-Anhalt verlangen inklusive Zusatzbeitrag 14,9 %, die Bosch BKK beispielsweise 15,2 %. Dieser Unterschied wirkt freilich nicht sehr hoch und könnte sich weiter nivellieren, da der Wettbewerb wieder verstärkt über die Beiträge erfolgen dürfte.

Krankenkassenwechsel – problemlos möglich für länger Versicherte

Versicherte, die bei ihrer Kasse seit mehr als 18 Monaten versichert sind, können problemlos zu einer anderen Kasse wechseln. Für alle anderen gilt ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht nach Bekanntgabe des Zusatzbeitrages. Die länger Versicherten gehen daher den Krankenkassenwechsel in Ruhe an und befinden über den passenden Anbieter je nach individuellen Anforderungen und Lebensumständen. Ein Krankenkassen Test hilft bei der Entscheidung. Die Versicherungsnehmer können dabei mehrfach profitieren: durch eine Beitragssenkung und durch verbesserte Leistungen. Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Heilpraktikerbehandlung oder einer professionellen Zahnreinigung. Auch die Ortsnähe einer anderen Kasse gibt manchmal den Ausschlag für den Wechsel. Die Ansprüche der Versicherten an ihre Krankenversicherung hängen stark von der Lebenssituation ab, ein Student benötigt andere Leistungen als die junge Familie, der Rentner oder der Single. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich bei freiwilligen Zusatzangeboten, hinsichtlich gesonderter Wahltarifen oder auch der Vorsorge- und Präventionsprogramme.

Wechsel der Krankenkasse: Wie findet das statt?

Abgesehen vom Sonderkündigungsrecht beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Wer im Januar kündigt, kann ab April Mitglied einer neuen Kasse sein. Die Kündigung wird schriftlich mit Einschreiben/Rückschein vorgenommen. Parallel beantragen die Versicherten die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse, der sie anschließend die Kündigungsbestätigung der alten Kasse zusenden müssen. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse erhält wiederum die alte Kasse, ansonsten erlischt bei dieser nicht die Mitgliedschaft. Auch der Arbeitgeber muss über den Wechsel der Krankenkasse informiert werden. Eine Gesundheitsprüfung findet beim Wechsel nicht statt.

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